Lebenslagen
     Kinderbetreuung
          3. Schulkinderbetreuung

3.3. Flexible Nachmittagsbetreuung

Die Flexible Nachmittagsbetreuung bietet eine bedarfsorientierte Betreuung am Nachmittag für Grundschulkinder und Schüler an weiterführenden Schulen an. Sie kann im Rahmen der Gesamtplanung einer Kommune zur Betreuung im Umfang von 15 Stunden pro Woche eingerichtet werden. Die Betreuung kann von der Kommune und freien Trägern (beispielsweise Kirchen und Fördervereinen) angeboten werden.

Ob an einer Schule diese Betreuung angeboten wird und wie sie konkret ausgestaltet ist, erfahren Sie auf der Homepage der jeweiligen Schule, zu der Sie über unseren Behördenwegweiser gelangen können.

Die Gebühren werden vom Träger des Betreuungsangebots festgesetzt.

Die Träger der Betreuungsangebote können eine Landesförderung beantragen. Dazu müssen sie einen "Antrag auf Gewährung von Zuwendungen an die Träger von Angeboten der flexiblen Nachmittagsbetreuung" beim zuständigen Regierungspräsidium (früher: Oberschulamt) stellen.